Erforderlich sind:
Formeller Antrag (PDF oder elektronisches Formular)
Nachweis des berechtigten Interesses (z. B. unbezahlter Strafzettel)
Kfz-Kennzeichen oder VIN
Zahlungsnachweis der Verwaltungsgebühr
Ausländische Unternehmen sollten idealerweise einen polnischen juristischen Vertreter beauftragen (z. B. unsere Kanzlei), um Anfragen elektronisch via CEK-Portal oder über qualifizierte Signatur (ePUAP) einzureichen. Die Standardgebühr beträgt 30 PLN (ca. 7 €) pro Anfrage.