Strafrecht Anwalt Polen

Wurden Sie in Polen verhaftet und brauchen Sie einen Anwalt? Oder Sie haben Kontakt zu ihren Familienmitlgied oder Freunde in Polen verloren und Sie vermuten sie wurden von der Polizei festgenommen?

Unsere Anwälte sind bereit ihnen mit der Situation zu helfen! Falls im Notfall bitte rufen Sie uns jederzeit an.

Unten finden Sie die wichtigsten Informationen, die warscheinlich Ihre allerersten Fragen beantworten können

Festnahme von Polizei

Nach der Festnahme muss der Festgenommene innerhalb von 48 Stunden freigelassen werden oder zur Verfügung des zuständigen Gerichts zugestellt werden. Danach muss das Gericht innerhalb von 24 Stunden über den Unterusuchungshaft entscheiden.

Der Verdächtigte muss vor allem als erste von seine Rechte unterrichtet werden – u.a. an einem Anwalt.  Die erste Schritte des Verfahrens umfassen im generellen eine Durchsuchung und danach den Verhör. Die Aussagen des Festgenommenen spielen durchaus grosse Role bei der Entscheidung der Staatsanwaltschaft über den Untersuchungshaft.Falls er kein Polnisch spricht, muss ein Dolmetscher bei dem Verhör anwesend sein.

Es ist deswegen sehr wichtig, dass schon bei den ersten Ereignissen des Verfahrens ein Verteidiger für den Festgenommenen tätig ist. – vor allem um die Aussagen des Festgenommenen zu konsultieren aber auch den Dolmetscher und Staatsanwalt oder Polizist zu folgen, ob alles richtig protokoliert wird. Es ist durchaus wichtig, dass der Verdächtigte ohne seinen Anwalt der Staatsanwaltschaft erzählen muss. Eine Vollmacht für den Anwalt kann durch die Familie erteilt sein.

Ausserdem hat der Festgenommene auch Rechte, von dem man nicht weiss oder die oft nicht respektiert werden.  Unter anderen hat er das Recht saubere Kleidungssachen zu bekommen. Er muss auch in bestimmten Bedingungen festgenommen bleiben. Hier spielt der Anwalt auch grosse Rolle, weil er innerhalb der Festnahme als einzige ausser der Staatsanwaltschaft im Kontakt zu den Verdächtigten bleibt und die Befolgung seiner Rechte nachvollziehen und disziplinieren kann. 

Alle Tätigkeiten gegen den Verdächtigten wie Festnahme oder Durchsuchung dürfen beklagt werden. Sie werden dann von einem Gericht untersucht. Falls sie als rechtswidrig erklärt werden hat der ehemalige Festgenommene das Recht eine Anklage für Entschädigung und Genugtuung zu erheben.

Unsere Kanzlei hilft die Kunden durch solche stressbare und überraschungsvolle Ereignisse soweit wie möglich schadenlos zu gehen. 

 

 

 

Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft ist die strengste Sicherungsmaßnahme in Polen, die gegenüber einem Verdächtigen angewandt werden kann. In letzten Jahren werden 90% der Anträge der Staatsanwaltschaft an Untersuchungshaft von den Gerichten positiv entschieden. Die Haft kann maximal für 3 Monate erklärt werden und danach kann wieder an Antrag der Staatsanwaltschaft von Gericht verlängert werden. Diesmal passiert das in 95% der Fällen.

Um die Anwendung von Untersuchungshaft  zu vermeiden ist es also wichtig das der Verdächtigte auch auf dem Sitz vor Gericht von einem Anwalt verteidigt wird. Dabei hat er die Möglichkeit alle Argumente (rechtliche und faktische) zu präsentieren die gegen der Untersuchungshaft sind. Diese Maßnahme wird in erster Linie in den Fällen angewendet, in denen befürchtet wird, dass der Verdächtige die Flucht ergreifen, sich verborgen halten oder versuchen könnte und das laufende Strafverfahren beeinflusst. Vor allem bei den Ausländern is er also wichtig das Gericht zu überzeugen das es nicht der Fall ist. 

Falls die Untersuchungshaft schon angeordnet wird, bleibt der Anwalt meist die einzige Person die Zugriff zu den Inhaftierten hat. Vor allem am Anfang des Verfahrens wird oft das telefonische und physische Kontakt des Verdächtigten zur Familie abgesagt. Nach der Inhaftierung ist es meist  notwendig , dringende, laufende Angelegenheiten  zu erledigen – die Zugangsdaten für das Bankkonto mitzuteilen, eine Vollmacht zur Erledigung der anderen dringenden Angelegenheiten zu erteilen. Im Haft hat der Verdächtigte ein Recht an Lebensmittelbündel die nur mit Genehmigung des Arrests versendet sein kann. Um die Genehmigung abzuholen muss man aber Zugriff zu den Inhaftierten haben und dabei kann der Anwalt  auch unschätzbar helfen. Vor allem aber sind die ersten Tagen im Haft auch meistens ein Shock und deswegen braucht der Inhaftierte dringende Unterstützung, die bei den Beschränkungen nur der Anwalt leisten kann. 

 

 

Delikt in Polen

Falls Sie ein Verdächtigter oder Opfer eines Delikts werden kann Ihnen unsere Kanzlei komplex helfen, die Sache so schnell wie möglich zu erdledigen. 

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